Praxisschwerpunkte
    > Brustsprechstunde

  • Jährlich erkranken in unserem Land ca. 40.000 Frauen an Brustkrebs, im Laufe ihres Lebens also jede 8. bis 10. Frau. Leider sind die genaueren Ursachen noch weitgehend unklar. Auch wenn es sog. Risikofaktoren gibt, müssen wir davon ausgehen, dass es jede Frau, auch solche ohne besondere Risiken, treffen kann.
  • Als Schlußfolgerung hieraus empfehle ich Ihnen folgende vorbeugende Untersuchungen:
  • Tastuntersuchung der Brust durch die Gynäkolegin alle 6 Monate
  • Selbstuntersuchung durch Sie selbst 1x im Monat

 
  • Mammographie in regelmäßigen Abständen, je nach Ausgangsbefund
  • Ultraschalluntersuchungen der Brust als Ergänzung zur Mammographie
  • All diese Untersuchungen können den Brustkrebs zwar nicht verhindern, ihn jedoch so früh wie möglich feststellen. Besonders die Mammographie kann kleinste, noch nicht tastbare Knoten aufspüren helfen. Neben einer eventuell eriolyten Röntgenuatereuchung stellt die Ultraschalluntersuchung der Brust eine sinnvolle Ergänzung der Früherkennung dar.
  • Die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung, wie sie von der Krankenkasse bezahlt wird, beinhaltet zwar die Tastuntersuchung des inneren Genitales, die der Brustdrüsen jedoch erst ab dem 30. Lebensjahr und die des Enddarms erst ab dem ab 45 Lebensjahr.
  • Für die Früherkennung des Brustkrebses – der häufigsten Krebs- erkrankung der Frau – ist neben der regelmäßigen Selbstuntersuchung der Brust eine Ultraschalluntersuchung sinnvoll.
  • In den letzten Jahren hat die Ultraschalluntersuchung der Brust durch neue und weiterentwickelte Technologien immer mehr Bedeutung in der Früherkennung von Brustkrebserkrankungen erlangt. Insbesondere jüngere Frauen mit noch sehr dichter Brustdrüsenstruktur und dadurch bedingter eingeschränkter Beurteilbarkeit der Mammographie profitieren von dieser Untersuchungsmethode.
  • Als routinemäßige Früherkennungsuntersuchung ist diese Methode derzeit jedoch von den Krankenkassen nicht vorgesehen. Solange dieses Verfahren nicht in die Vorsorgeuntersuchung integriert ist, kann der Ultraschall der Brustdrüse nur bei konkretem Krankheitsverdacht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden.
  • Die gewünschte Ultraschalluntersuchung wird in meiner Praxis mit einem neuen hochauflösenden 13 MHz-Schallkopf und in Farbdoppler- Technologie (spezielle Zusatzeinrichtung im Schallkopf) zwecks Darstellung von Blutgefäßen durchgeführt.
  • Um Ihre persönliche Vorsorge optimal zu gestalten, sollte spätestens ab dem 40. Lebensjahr nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Senologie neben der Tastuntersuchung noch die Ultraschalldiagnostik hinzugezogen werden.

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Dr. med.
Beate FRANK
Frauenärztin
Triererstr.: 2
66265 HEUSWEILER
Tel.: 06806-77 3 73
Fax: 06806-77 4 62